PLATZORDNUNG 2023
DIE 10 GOLDENEN REGELN DER ORTSGRUPPE BRUCHHAUSEN..
1)
Hunde benötigen einen gültigen Impf-und Versicherungsnachweis, um am Trainingsbetrieb teilnehmen zu können. Kranke und verletzte Hunde dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen.
2)
Auf dem gesamten Gelände herrscht eine allgemeine Leinenpflicht.
3)
Training in unserer Ortsgruppe darf nur im Beisein eines lizensierten Übungsleiters in Absprache mit dem Übungswart durchgeführt werden.
4)
Bei Verunreinigung des Geländes und der Umgebung durch Markieren und Hundekot hat der Hundeführer selbst für die Säuberung zu sorgen.
5)
Die Übungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Das Betreten des Übungsplatzes während des laufenden Übungsbetriebes ist untersagt. Außerhalb der offiziellen Übungszeiten ist das Benutzen des Hundeplatzes nur in Absprache mit dem Übungswart gestattet.
6)
Tierschutzregeln sind strickt einzuhalten. Das verwenden von Stachelhalsbändern, elektrischen Impulsgeräten sowie Gewalt gegenüber unseren Hunden ist ausdrücklich verboten.
7)
Für Beschädigungen durch den Hund haftet der Hundehalter. Für Beschädigungen durch Personen haftet der Verursacher selbst. Eltern sind verpflichtet ihre Kinder während des Aufenthaltes zu beaufsichtigen. Diese dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt auf dem Vereinsgelände aufhalten.
8)
Um ein gepflegtes Vereinsgelände zu haben, sind wir auf zahlreiche Helfer bei den Arbeitsdiensten angewiesen. Die Termine für die Arbeitsdienste werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind wie in der Satzung aufgeführt zu leisten.
9)
Den Anweisungen der Vorstandschaft und den Übungsleitern ist grundsätzlich Folge zu leisten. Die Platzordnung ist ausnahmslos einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platzverweis.
10)
Oberste Regel ist der beidseitige Spaß am Hundesport
Der Vorstand
Harald Umland